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§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die FXLAB interactive communications GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Angebot, Vertragsverhältnis


1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

2. Bei über einen Betrag von Euro 5000.- hinausgehenden Aufträgen bzw. Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

3. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. das gemeinsam erarbeitete Pflichtenheft maßgebend oder das durch den Vertragspartner ohne Änderungen angenommene Angebot der FXLAB interactive communications GmbH.

4. Die Preise gelten gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung durch uns. Nachträglich in Auftrag gegebene Zusatzleistungen außerhalb des Angebotsumfanges werden zu der jeweilig aktuellen Preisliste der FXLAB interactive communications GmbH abgerechnet, welche auf Wunsch gerne zugesandt wird.

5. Sämtliche zur Erstellung von HTML-Seiten, Flash-Filmen, Java-Scripts, Datenbanken und Programmen notwendigen Vorlagen (Bilder, Grafiken, bestehende Buttons, Schriftzüge, Logos, Daten etc.) werden vom Vertragspartner in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Eventuell entstehende Mehrkosten werden nach Aufwand abgerechnet. Hierfür gilt die jeweils aktuelle Preisliste der FXLAB interactive communications GmbH, welche auf Wunsch gerne zugesandt wird.

6. Sollte ein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt sein und dieser überschritten werden, so kann der Vertragspartner schriftlich per Einschreiben/Rückschein (siehe § 11) eine Nachfrist von sechs Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

7. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners, Verwaltung von Domain-Namen.

1. Der Vertragspartner wird die FXLAB interactive communications GmbH bei der Erbringung von den nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen in dem erforderlichen Umfang nach besten Kräften unterstützen, insbesondere - die erforderlichen Informationen und Materialien über die an die zu erstellenden Arbeits-Ergebnisse gestellten Anforderungen rechtzeitig und umfassend sowie in der erforderlichen Form zur Verfügung stellen, - Entscheidungen über von der FXLAB interactive communications GmbH unterbreitete Ausführungsvorschläge unverzüglich und rechtzeitig herbeiführen und mitteilen, - von der FXLAB interactive communications GmbH angeforderte und notwendige Materialien und Unterlagen (Texte, Bilder, Zeichen u.ä.) unverzüglich und rechtzeitig in der jeweils angeforderten Form übergeben.

2. Verzögert sich eine dem Vertragspartner obliegende Mitwirkungshandlung, gleichgültig aus welchem Grund, so verschieben sich etwaige von der FXLAB interactive communications GmbH einzuhaltende und von der jeweiligen Mitwirkungshandlung abhängige Ausführungstermine und -fristen entsprechend.

3. Kommt der Vertragspartner mit einer ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in Verzug, ist die FXLAB interactive communications GmbH berechtigt, ihr dadurch entstehende Mehraufwendungen unter Zugrundelegung der aus der jeweils aktuellen Preisliste hervorgehenden Vergütungssätze für Extraleistungen zu berechnen. Die FXLAB interactive communications GmbH ist in diesem Falle ferner nach schriftlicher Ankündigung binnen angemessener Frist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Kündigung behält die FXLAB interactive communications GmbH den Anspruch auf die für die gekündigten Leistungen vereinbarte Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die FXLAB interactive communications GmbH infolge der Kündigung erspart.

4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienste der FXLAB interactive communications GmbH sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, - die FXLAB interactive communications GmbH unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; - Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der FXLAB interactive communications GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/ oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört - der FXLAB interactive communications GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; - nach Abgabe einer Störungsmeldung bei der FXLAB interactive communications GmbH die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Vertragspartners vorlag; - der FXLAB interactive communications GmbH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

5. Die FXLAB interactive communications GmbH erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die FXLAB interactive communications GmbH hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der FXLAB interactive communications GmbH ausgeschlossen.

§ 4 Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens, Eigentumsrecht, Urheberschutz und Referenzen

1. Der Vertragspartner versichert, dass er nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domain-Namens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Vertragspartner erkennt an, dass er für die Wahl des Domain-Namens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, die FXLAB interactive communications GmbH von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namens-Registrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domain-Namen geltend machen, behalten wir uns vor, den betreffenden Domain-Namen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

2. Alle Leistungen der FXLAB interactive communications GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der FXLAB interactive communications GmbH und können von der FXLAB interactive communications GmbH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden.

3. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der (Nutzung einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen von Leistungen der FXLAB interactive communications GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der FXLAB interactive communications GmbH und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen der FXLAB interactive communications GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der FXLAB interactive communications GmbH erforderlich. Dafür steht der FXLAB interactive communications GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

4. Die FXLAB interactive communications GmbH ist berechtigt die ausgeführten Dienstleistungen unter Nennung des Leistungsumfangs und unter Nennung des Vertragspartners, als Referenz für eigene Werbezwecke zu veröffentlichen.

§ 5 Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Die FXLAB interactive communications GmbH hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.

2. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der FXLAB interactive communications GmbH liegenden Störung erfolgt eine Rückvergütung von Entgelten nur dann, wenn sich der Ausfallzeitraum über mehr als 3 Wochen erstreckt.

3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der FXLAB interactive communications GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

4. Die FXLAB interactive communications GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen der FXLAB interactive communications GmbH unterbleiben. Die FXLAB interactive communications GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

5. Die FXLAB interactive communications GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

6. Im Falle einer Schadensersatzhaftung der FXLAB interactive communications GmbH bei grob fahrlässiger Schadensverursachung und in den Fällen einer Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer etwaigen Kardinalpflichtverletzung ist die Haftung der FXLAB interactive communications GmbH der Höhe nach auf den zugrunde liegenden Auftragswert beschränkt.

7. Der Vertragspartner haftet für alle Folgen und Nachteile, die FXLAB interactive communications GmbH oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste der FXLAB interactive communications GmbH oder dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

8. Weder der Vertragspartner noch die FXLAB interactive communications GmbH haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg u. ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen sind beide Parteien von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als 8 Wochen an, berechtigt dies auch den Vertragspartner zum Rücktritt, soweit noch nicht geliefert worden ist.

§ 6 Gewährleistung und Haftung für Software

1. Weist die von der FXLAB interactive communications GmbH nach dem Vertrag erbrachte Leistung einen Sachmangel auf, der die bestimmungsgemäße Nutzung der Leistung durch den Vertragspartner mehr als nur unerheblich beeinträchtigt und dessen Ursache im Verantwortungsbereich von der FXLAB interactive communications GmbH liegt, so wird die FXLAB interactive communications GmbH diesen Mangel nach Darlegung des Mangels in für die FXLAB interactive communications GmbH nachvollziehbarer Form binnen angemessener Zeit beseitigen.

2. Bleibt der Versuch der Mangelbehebung nach Ziffer 1. trotz dreimaliger Nachbesserung erfolglos und kommt die FXLAB interactive communications GmbH trotz dreimaliger Aufforderung zur Behebung des Mangels nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Vertragspartner nach Verstreichen einer vom Vertragspartner schriftlich per Einschreiben/Rückschein (siehe § 11) zu setzenden angemessenen Nachfrist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die vereinbarte Vergütung um den Teil zu mindern, der dem Grad der Nutzungsbeeinträchtigung in Folge des Mangels entspricht.

3. Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass bei einer berechtigten Wandlung von erbrachter Leistung die von der FXLAB interactive communications GmbH gelieferte Hardware nicht gewandelt werden kann, sondern nur die jeweils betroffene Leistung (HTML-Seiten, Flash-Filme, Java-Scripts, Datenbanken und Programme).

4. Die FXLAB interactive communications GmbH haftet dem Vertragspartner dafür, dass die dem Vertragspartner nach dem Vertrag zu übergebenen Arbeitsergebnisse frei von solchen Rechten Dritter sind, die einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Vertragspartner entgegenstehen. Machen Dritte solche Rechte geltend, wird der Vertragspartner die FXLAB interactive communications GmbH hiervon unverzüglich unterrichten. Die FXLAB interactive communications GmbH wird dann entweder die entgegenstehenden Rechte des Dritten beseitigen oder die übergebenen Arbeitsergebnisse in einer solchen Weise ändern, dass ihre bestimmungsgemäße Nutzung ohne die Verletzung der geltend gemachten Rechte möglich ist. Gelingt dies binnen angemessener Frist nicht, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Ansprüche zu.

5. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. § 5 Ziffer 6 bleibt unberührt.

§ 7 Zahlung


1. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 14 Tagen zu zahlen.

2. Bei erstmaligem Auftrag kann eine Bezahlung per Vorkasse verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.

3. Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten.

4. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.

5. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Vertragspartners schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Vertragspartners sind rechtskräftig festgestellt worden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Vertragspartner darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz


1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs.5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass die FXLAB interactive communications GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich die FXLAB interactive communications GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die FXLAB interactive communications GmbH berechtigt, die Vertragspartnerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

3. Die FXLAB interactive communications GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von der FXLAB interactive communications GmbH mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Vertragspartner seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der FXLAB interactive communications GmbH Dienste nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

§ 10 Form von Erklärungen

1. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gilt in Bezug auf alle rechtsgestaltenden Erklärungen des Vertragspartners, insbesondere Rücktritt vom Vertrag (Gleich aus welchem Rechtsgrund) und die Erklärung der Rückgängigmachung des Vertrages, dass eine solche Erklärung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie der FXLAB interactive communications GmbH per Einschreiben und Rückschein zugeht. Geht die Erklärung der FXLAB interactive communications GmbH in anderer Form zu, ist sie unbeachtlich.

§ 11 Schlussbestimmungen


1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Sitz der FXLAB interactive communications GmbH in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der FXLAB interactive communications GmbH.

3. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

4. Sämtliche nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmungen einschließlich zwischenstaatlicher Übereinkünfte und EU-Richtlinien sind ausgeschlossen.

5. Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartnern gilt der Sitz der FXLAB interactive communications GmbH als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Die FXLAB interactive communications GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

7. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.